Zwar tritt das neue Bauvertragsrecht (wir berichteten im März) erst 2018 in Kraft, es gibt jedoch Möglichkeiten, schon jetzt von den Neuerungen zu profitieren. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr für Bauverträge auszuhandeln.
„Alles, was ab 2018 Pflicht wird, kann schon jetzt vertraglich festgeschrieben werden“, resümiert der VPB-Vertrauensanwalt. Er rät jedoch dazu, sich fachliche Unterstützung zu holen: „Ohne diese Beratung wird es auch in Zukunft nicht gehen, denn das Gesetz bleibt in manchem Detail bedauerlicherweise vage.“
Der VPB empfiehlt Bauherren, alte Vertragsbedingungen schon jetzt nicht mehr zu akzeptieren, neu zu verhandeln und die Verträge vor der Unterschrift von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen.
Bauunternehmen genießen Vertragsgestaltungsfreiheit
Bauherren haben noch kein Recht auf den ab 2018 geltenden Verbraucherschutz. Jedoch stellen sich seriöse Baufirmen schon jetzt auf die neuen Regelungen ein und kommen den Bauherren entgegen, so Beobachtungen des VPB. Der VPB-Anwalt rät Bauherren außerdem dazu, bevorzugt Verträge mit Firmen abzuschließen, die zu diesem Entgegenkommen bereit sind. Da die Baufirmen Vertragsgestaltungsfreiheit besitzen, dürfen Sie aushandeln, was sie möchten.